1.1 Begriff
Barrierefreiheit bedeutet zunächst, dass etwas ohne Hindernisse ist. Dabei ist zunächst irrelevant, ob es sich um ein Gebäude, eine Straße oder z.B. eine Webseite handelt.
Wir wollen also Webseiten bauen, die für möglichst viele Menschen zugänglich sind. Unabhängig von den Beeinträchtigungen der Menschen, sollen diese in der Lage sein, die Webseite zu konsumieren.
1.2 Richtlinien
Nun stellt sich die Frage: Welche Standards gibt es?
1.2.1 International
Zunächst einmal gibt es die internationale Organisation W3C, die natürlich auch für die Barrierefreiheit Richtlinien herausgibt. Die aktuellsten Richtlinen sind hier die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1.
Die WCAG 2.1 wurden am 05.06.2018 veröffentlicht. Die nächsten Richtlinien sind mit den WCAG 2.2 bereits in Arbeit.
1.2.2 Deutschland
In Deutschlang wurde eine Verordnung zur Barrierefreiheit erlassen, die verpflichtend für alle öffentlichen Einrichtungen gilt. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 ist jedoch auch für nicht öffentliche Einrichtungen als Empfehlung zu sehen. Am 01.09.2016 ist außerdem das überarbeitete Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten, auf welches die BITV 2.0 bezug nimmt. Nach diesem Gesetz müssen externe sowie interne Webseiten und mobile Anwendungen von öffentlichen Einrichtungen bis zum 23.06.2021 barrierefrei gestaltet sein. Außerdem müssen Webseiten öffentlicher Stellen ab 23.09.2020 eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten.
1.2.3 Privatwirtschaft
Das Behindertengleichstellungsgesetz schließt die freie Wirtschaft leider nicht ein, wodurch weiterhin viele Webseiten nicht oder nur bedingt barrierefrei sind.